Wenn Sie unseren Containerdienst nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie Ihre Abfälle selbst zu unserem Recyclingplatz in Stuhr-Brinkum liefern. Folgende Abfälle nehmen wir auf unserem Betriebshof an.
Bauschutt
Bauschutt sind rein mineralische Baumaterialien, wie z.B. Mauerwerk, Ziegeln, Fliesen oder Beton. Diese mineralischen Abfälle werden mittels Brech- und Siebtechnik zu Beton- und Ziegelmineralgemischen für den Straßen- und Wegebau aufbereitet.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bestehen aus mineralischen und nicht mineralischen Bestandteilen, wie Holz, Kunststoffen, Porenbeton, Verpackungsmaterial und Metallen. Sonderabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten dürfen nicht als gemischte Bau- und Abbruch-
abfälle entsorgt werden. Dazu gehören insbesondere Asbest, teerhaltige Dachpappe sowie Lacke und Farben.
Die gemischten Bau- und Abbruchabfälle werden in unserer Sortier- und Aufbereitungs-
anlage in ihre einzelnen Bestandteile wie Bauschutt, Holz, Folien, Kunststoffe, Metalle, Pappe/Papier und stofflich nicht verwertbarere Reste getrennt. Die aus dem Abfall gewonnenen Rohstoffe werden dem Produktionskreislauf als Sekundärrohstoff wieder zugeführt. Die stofflich nicht verwertbaren Restabfälle werden zu einem Ersatzbrennstoff aufbereitet und ersetzen dann in Zement- und Kraftwerken fossile Brennstoffe.
Gewerbeabfall
Gewerbeabfälle sind in der Regel ein Gemisch aus Folien, Holz, Kunststoffen, Verpackungs- material und Metallen. Sonderabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten, wie Farben und Lacke, dürfen nicht als Gewerbeabfall entsorgt werden.
Die Gewerbeabfälle werden in unserer Sortier- und Aufbereitungsanlage in ihre einzelnen Bestandteile wie Holz, Folien, Kunststoffe, Metalle, Pappe/Papier und stofflich nicht verwertbarere Reste getrennt. Die aus dem Abfall gewonnenen Rohstoffe werden dem Produktionskreislauf als Sekundärrohstoff wieder zugeführt. Die stofflich nicht verwertbaren Restabfälle werden zu einem Ersatzbrennstoff aufbereitet und ersetzen dann in Zement- und Kraftwerken fossile Brennstoffe.
Altholz
Die Entsorgung von Altholz ist in der sogenannten Altholzverordnung geregelt. Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen
- AI-Holz (unbehandeltes Holz, wie z.B. Paletten oder Schnittholz ohne Beschichtungen)
- AII-Holz (behandeltes Holz, wie z.B.beschichtetes Holz)
- AIII-Holz (Holz mit halogenorganischen Beschichtungen wie z.B. Küchenplatten)
- AIV-Holz (kontaminiertes Holz, wie z.B. Eisenbahnschwellen und imprägnierte Jägerzäune)
Das Altholz wird in unserer Altholzaufbereitungsanlage fraktioniert und in verschiedene Korngrößen geschreddert. Die aus den Fraktionen aufbereiteten Produkte werden dann der Spanplattenindustrie und Biomassekraftwerken zugeführt.
Gartenabfall
Gartenabfall besteht im Wesentlichen aus Baum- / Strauchschnitt und Wurzeln. Dieses Material wird in unserer Aufbereitungsanlage für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) im ersten Arbeitsschritt auf eine vorgegebene Korngröße geschreddert. Im zweiten Arbeits-
schritt werden anhaftende Bodenbestandteile ausgesiebt. Der Boden wird als Humusboden und zum Deichbau stofflich wiederverwertet. Das aufbereitete Holz wird an NawaRo-Kraft-
werke zur Erzeugung von Strom und Wärme geliefert.